Bei Vertragsbeginn wird der Restwert zum Laufzeitende kalkuliert. Der Leasing-Nehmer hat die Möglichkeit, später das Fahrzeug zu diesem garantierten Preis zu übernehmen. Eine Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern entfällt bei dieser Vertragsgestaltung.
Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird der tatsächliche Wert mit dem vorab kalkulierten Restwert verglichen. Ist der tatsächliche Restwert des Fahrzeugs höher als der kalkulierte, bekommt der Leasing-Nehmer 75% vom Mehrerlös. Ist der tatsächliche Wert geringer als der kalkulierte, zahlt der Leasing-Nehmer die Differenz.
Der Leasing-Nehmer trägt also bei dieser Vertragsform das sogenannte "Restwertrisiko". Dadurch hat er auch die Chance, von einem Marktwert zu profitieren, der höher liegt als erwartet.
Dabei kann der Leasing-Nehmer den erzielbaren Verkaufspreis positiv beeinflussen: hier machen sich beispielswiese ein guter Pflegezustand und eine geringe Kilometerleistung bezahlt.
Die andere Möglichkeit der Vertragsgestaltung ist der sogenannte Kilometervertrag.